FAQ

Häufig gestellte Fragen

  1. Gibt es eine Polizeistation auf dem Festgelände?
    Nein, jedoch wird das Fest regelmäßig von der Polizei angefahren. Ebenso wird die Polizei vermehrt in und um Hagnau herum Streife fahren! Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird es auch Verkehrskontrollen geben.

  2. Gibt es eine Sanitätsstation für die medizinische Versorgung?
    Ja, natürlich bei dieser Größe des Festes und Anzahl an Besuchern ist es vorgeschrieben ein sanitätsdienstliche Absicherung sicherzustellen. Der Ortsverein Meersburg des Deutschen Roten Kreuzes ist im Einsatz um die medizinische Versorgung zu gewährleisten.
    Die Sanitätsstation ist keine Apotheke! Leider dürfen und können die Helfer euch keinerlei Medikamente oder Salben ausgeben.
    Herzlichen Dank an das DRK Meersburg für die Unterstützung.

  3. Gibt es Alkohol-Kontrollen durch die Polizei?
    In den vergangenen Jahren wurden sowohl am Samstag als auch am Sonntag großräumige Alkoholkontrollen bei den Autofahrern durchgeführt.

  4. Ist Gewalt ein Thema?
    Wir wünschen uns ein friedliches und lockeres Fest. Da bei der Anzahl an Gästen leider auch immer ein paar Unbelehrbare dabei sind, kann dies nicht ausgeschlossen werden. Auf dem Festplatz sind jedoch ausreichend Securitykräfte unterwegs, um das Fest so friedlich wie möglich ablaufen zu lassen.
    Oft sind es stark alkoholisierte Personen, die sich nicht mehr unter Kontrolle haben. Deshalb bitten wir, verzichtet auf das „Warmtrinken“, insbesondere mit harten Alkoholika.
    Viele von Euch kommen in Gruppen, kontrolliert Euch selbst und wirkt beruhigend auf Eure Freunde ein!

  5. Was passiert, wenn ich zu viel getrunken habe und auffällig bin?
    Folgende Dinge werden passieren:
    Stufe 1: An stark alkoholisierte Personen wird nur noch Wasser ausgeschenkt.
    Stufe 2: Verwarnung durch Aktive des Vereins, Security oder Polizei
    Stufe 3: Hausverbot auf dem Festplatz
    Stufe 4: Anzeige und vorläufige Festnahme (Personengewahrsam) durch die Polizei

  6. Wird es Einlasskontrollen geben?
    Es gibt insgesamt drei Eingänge, an denen Personenkontrollen durch die Security durchgeführt werden. Vor allem Taschen und Rucksäcke werden überprüft, da es nicht gestattet ist, Getränke etc. mit auf Festgelände zu nehmen.
    Kontrolliert wird das Alter –> Zugang generell erst ab 16 Jahren
    Zugang für Jugendliche unter 16 Jahren nur mit den Eltern (Schreiben von Erziehungsberechtigten werden nicht akzeptiert)
    Es werden farbige Bändchen ausgegeben für:
    – 16 und 17 Jährige (müssen spätestens um 24:00 Uhr das Fest verlassen haben)
    – ab 18 Jahre

  7. Abgabe von Wein nur an Gäste mit Bändchen!
    Besucher, die bereits mit einem sichtlich erhöhten Alkoholpegel auf das Festgelände möchten, werden abgewiesen, also bitte kein „Vorglühen“.
    Der Eingang ist „One Way“, wer einmal das Festgelände verlassen hat, darf nicht mehr zurück!
    Es dürfen keine Flaschen vom Festgelände genommen werden.

  8. Wie ist der Ausschank von Wein geregelt?
    Wein und Bier darf nach dem Jugendschutzgesetz an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden.
    ABER: Die Musikerinnen und Musiker an den Weinständen sind angehalten, grundsätzlich an bereits sichtlich alkoholisierte Gäste, und dies ganz unabhängig von ihrem Alter, keinen Wein mehr zu verkaufen. Dies wäre ebenfalls ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Hier bitten wir um euer Verständnis!

  9. Ich habe meine Eintrittsbändel ausgezogen oder verloren!?
    Die Bändel werden beim Eintritt sicher angebracht so dass diese sich nur aufschneiden lassen!
    Personen ohne Bändel werden generell vom Festgelände entfernt und erhalten einen Platzverweis!
    Ein Bändeltausch mag lustig sein, sollten jedoch Minderjährige mit einem Ü18-Bändel angetroffen werden muss mit strafrechtlichen Konsequenzen und einem Platzverweis gerechnet werden!

  10. Darf ich mit 16 Jahren länger als 24:00 Uhr auf dem Weinfest sein?
    Nein, natürlich nicht (Ausnahme: in Begleitung der Eltern).
    Bei der Einlass-Kontrolle werden die Vordrucke zur Erziehungsberichtigung nicht akzeptiert!
    Minderjährigen können an einem roten Bändel erkannt werden, solltest du das Bändel ausziehen oder verlieren, gehen wir davon aus, dass du keine Eintritt bezahlt hast und dich auf anderem Wege auf das Festgelände gemogelt hast. Personen ohne Bändel werden generell vom Festgelände entfernt und erhalten einen Platzverweis!

  11. Ich bin erst 16 Jahre alt, wird an mich Wein verkauft?
    Prinzipiell ja, da in Deutschland laut Jugendschutzgesetz Bier und Wein bereits mit 16 konsumiert werden darf.
    ABER: Die Musikerinnen und Musiker an den Weinständen sind angehalten, grundsätzlich an bereits sichtlich alkoholisierte Gäste, und dies ganz unabhängig von ihrem Alter, keinen Wein mehr zu verkaufen. Dies wäre ebenfalls ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Hier bitten wir um euer Verständnis!

  12. Wie wird es mit Parkmöglichkeiten aussehen?
    Durch die Lage am See ist die Parksituation in Hagnau bei größeren Veranstaltungen kritisch.
    Möglichst auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken.
    Ein Parkieren entlang der Ortsverbindungsstraßen, dort wo nicht explizit ein Parkverbot ausgewiesen ist, wird geduldet.
    Parken im Landschaftsschutzgebiet ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Polizei wird Kontrollen/ Strafen vollstrecken.
    Generell gelten die Regeln der StVO auch in Hagnau.

  13. Wo und wie lange kann ich mein Flaschenpfand bekommen?
    Das Flaschenpfand kann bis 2:00 Uhr am nördlichen Weinstand abgeholt bzw. die Flaschen zurückgebracht werden.
    Ab 24 Uhr laufen Musiker über das Festgelände und sammeln Müll und herrenlose Flaschen ein. Dort kann auch Pfand eingelöst werden.

    Flaschenpfand: €2,-Pfandauszahlung nur mit Flasche UND Pfandmarke
    Flaschen dürfen nach Festende nicht mit vom Festgelände genommen werden.

  14. Kann ich auch „wild“ Campen?
    Wildes Campen ist verboten.
    Da aber viele unserer Gäste in der Vergangenheit von weiter hergekommen sind und aus diesem Grund nicht mehr nach Hause fahren ist folgendes sehr dringend zu beachten:
    • nach der Anreise keine Camping-Ähnliches Gelage veranstalten
    • das „Vorglühen“ wird von der Polizei geahndet – also einfach darauf verzichten
    • keine Koffergrills, Zelte oder ähnliches aufbauen
    • am Sonntag vor der Abfahrt allen Müll einsammeln und in mitgebrachten Müllsäcken auch wieder mitnehmen (was ohnehin schon viele machen, super und danke!)
    • nicht auf der Straße und im freien Feld schlafen, sondern im Auto, auf der Straße ist es einfach zu gefährlich!
    • … und generell in der Nähe von Wohngebäuden auf Lärm verzichten, nicht jeder Anwohner möchte morgens um 4 Uhr bereits geweckt werde, also ein wenig Rücksichtnahme würde richtig gut helfen!

  15. Ist das „Warmtrinken“ ein Problem?
    Zu einem Problem bei vielen Festen ist das „Warmtrinken“ vor dem Fest geworden, leider oft auch mit harten Alkoholika. So auch beim Weinfest. Das ist mit Abstand der größte Problempunkt aus Sicht der Polizei, aus diesem Grund … einfach darauf verzichten! In Hagnau gilt am Wochenede des Weinfestes eine Allgmeinverfügung, die das trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit verbietet.

    Kleiner Tipp: man kann auch ohne volle Dröhnung eine tolle Party haben (und weis am anderen Tag noch was davon)
    Alkoholisierten Personen wird der Zutritt zum Festgelände untersagt!

  16. Können wir auch zukünftig im Auto übernachten?
    Hier wird die Polizei ein Auge zudrücken, aber wer alkoholisiert Auto fährt muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen! Mit großer Wahrscheinlichkeit werden auch feste Verkehrskontrollen durchgeführt!

    Allerdings sehr wichtig:
    Zu später Stunde keinen Lärm mehr verursachen => Ruhestörung!
    nicht auf den Straßen und Wegen schlafen => Lebensgefahr es fahren dort Autos!

    Bitte keinen Müll hinterlassen, wer möchte in seinem Vorgarten schon den Müll von anderen wegräumen => einfach Rücksicht nehmen und freundlich sein, das kommt positiv an.

  17. Darf ich mich nach Fest-Ende (24:00 Uhr) auf dem Festplatz aufhalten?
    Das Festgelände muss um 2:00 Uhr laut Gestattung leer sein. Deshalb werden wir ab 0:30 Uhr darum bitten, das Festgelände langsam aber sicher zu verlassen.
    Aber Achtung:
    • Bei der Wanderung durch das Dorf nicht unnötig Krach machen
    • Die Polizei steht in Bereitschaft, um dem ein oder anderen Quertreiber den Weg zu weisen.

  18. Wann ist Ausschankschluss?
    Ausschankschluss:
    am Samstag um 24:00 Uhr
    am Sonntag um 23:00 Uhr
    Diese Zeiten werden strikt eingehalten.

  19. Wird es auch in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung geben?
    Ja, es wird auch in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung durch die Gemeinde Hagnau erlassen. Diese regelt den Verzehr von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie das Mitführen von Glas aller Art.

  20. Kann ich mitgebrachte Alkoholika auf dem Weinfest trinken?
    Nein, das geht nicht. An den Einlässen werden Kontrollen durchgeführt. Mitgebrachte Getränke müssen abgegeben werden, ansonsten ist kein Einlass möglich.